AGB
Diskjockey; Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit 20 Jahren Party erfahrung. Immer die richtige Musik für Ihre Feier. Egal ob Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum, Firmenveranstaltung, private Party oder Club. Licht und Ton Technik vom kleinen Partys bis hin zu großen Events.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und DJ Chrisp (Christoph Patz) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden DJ Chrisp von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung des DJs hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch auf einen DJ oder Schadensersatzansprüche gegenüber DJ Chrisp. DJ Chrisp bemüht sich in diesem Falle um einen Ersatz, kann diesen jedoch nicht garantieren. Es gilt für den Ersatz-DJ das im Angebot aufgeführte Honorar.
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich
der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. !
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer
Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
werden, haftet der Veranstalter.
Der Auftraggeber bestellt auf seine Rechnung für den DJ am Veranstaltungsort ausreichend alkoholfreie Getränke.
​Eine anlassübliche Verpflegung ist bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort
zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des
Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe
des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Veranstalter die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend
Platz und Mobiliar (z.B. Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt wird, um sein
Equipment aufzustellen.
Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-
Anschlussmöglichkeiten.
Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt
sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen
Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe
abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
Die vereinbarte Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische Gestaltung, obliegt ausschließlich DJ Chrisp
DJ Chrisp behält sich das Recht vor selbst zu entscheiden ob oder wann Musikwünsche gespielt werden.
Der DJ ist berechtigt die Anlage abzuschalten oder abzubauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage oder Ihn selbst gefährden.
Ein Vertrag würd erst bei Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags (Angebotes) durch den Kunden und DJ Chrisp, der Übersendung des Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.